Feinstaubverordnung (BImSchV II)

  • Fragen zur Zulassung beantwortet der Schornsteinfeger
  • Maßgeblich ist das Jahr der Typenprüfung, nicht das Baujahr des Ofens
  • Übersicht zu den Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung

Sie betreiben einen älteren Ofen mit Baujahr vor ca. 2007 und wissen nicht, ob dieser der neuen Verordnung entspricht, bzw. wann dessen Zulassung erlischt? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Schornsteinfegermeister. Er kann Ihnen anhand der Eintragungen in seinem Kehrbuch hierüber eine genaue und verbindliche Auskunft erteilen. Hier nachfolgend noch eine kurze tabellarische Auflistung der Durchsetzungsschritte für die Feinstaubverordnung. Maßgeblich für die Außerbetriebsetzung ist das Jahr der Typenprüfung, nicht das tatsächliche Baujahr des Ofens. Also kann ein Ofen mit Baujahr 1995 durchaus eine Typenprüfung von z.B. 1992 haben und muss somit schon Ende 2020 vom Rohr. Allerdings handhaben unsere Schornsteinfeger diese Vorschrift relativ locker, was ich verstehen kann. Allgemein gilt deshalb das Baujahr des Ofens als Maßstab.

Es geht hierbei nicht darum, Ihnen das Leben unnötig schwer zu machen! Leider sind viele der älteren Öfen wahre Dreckschleudern, weil sie schlecht für den optimalen Holzbrand konstruiert sind. Ebenso gibt es viele alte Modelle, die eigentlich alle Vorgaben erfüllen, aber eben nicht daraufhin geprüft wurden. In den alten Zeiten konnte jeder Hersteller auf den Markt werfen, was ihm beliebte. Gerade im Bereich der Kachelöfen und aber auch der frühen Kaminöfen kam vieles zum Einsatz, was eigentlich für die Verbrennung von Kohle gedacht war und auch so belüftet wird. Nun verbrennen wir aber eigentlich nur noch Holz, und deshalb sind diese alten Öfen nicht mehr geeignet, bzw. erzeugen mit ihrer ungeeigneten Luftführung das Holz nicht sauber genug, weshalb die Umwelt mit Feinstaub belastet wird. Aus diesem Grund wird für jeden Ofen eine Prüfung verlangt, die die Einhaltungswerte für Feinstaub, Wirkungsgrad und Kohlenmonoxidausstoß bescheinigt. Leider wird auch der beste, aktuellste und hochwertigste Ofen zur Dreckschleuder, wenn man ihn falsch betreibt! Deshalb bekommen alle meine Kunden eine ausführliche Einweisung, die keine Fragen offen lässt. Außerdem betreibe ich diesen Blog, um allen interessierten Ofenbetreibern das Leben zu erleichtern. Es geht hierbei um unsere Umwelt und wie wir sie entlasten können. Das Heizen mit Holz entlastet definitiv unsere Umwelt, vorausgesetzt, wir beachten dabei einige eigentlich logische Grundregeln. Der gesunde Menschenverstand ist hierbei ein unschätzbares Werkzeug, wie hoffentlich auch dieser Blog :-).

Zeitpunkt der Typenprüfung Zeitpunkt der Außerbetriebnahme (lt. Typenschild)
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar 31.12.2014
01.01.1975 – 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 – 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung 31.12.2024
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